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Bei uns können Sie nur gewinnen:

Sie streiten sich mit Ihrer Nachbarin oder Ihrem Nachbarn über 

  • Baumäste und Zweige, die über die Grundstücksgrenze ragen?
  • Laub und Früchte, die auf das Nachbargrundstück fallen?
  • die Höhe der Hecke an/auf der Grundstücksgrenze?
  • die Mauer oder Wand, die genau auf oder an der Grenze steht?
  • Lautstärke, Rauch o. ä.?
  • Geld, das verliehen oder ausgelegt wurde?
  • das Eigentumsrecht an Sachen?
  • . . . 

In diesen und vielen anderen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten werden wir häufig eingeschaltet und können weiterhelfen.

Gesetzliche Regelungen finden Sie dazu u.a. im Nachbarrecht für Schleswig-Holstein und im Bürgerlichen Gesetzbuch § 905ff.

 

Sie fühlen sich aufgrund  Ihrer ethnischen Herkunft, Ihres Geschlechts, Ihrer Religion oder Weltanschauung, Ihrer Behinderung, Ihres Alters oder Ihrer sexuellen Identität benachteiligt? 

Auch in diesen Fällen können Sie sich an Ihr Schiedsamt wenden. Gesetzliche Regelungen finden Sie dazu im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

 

Aber auch in strafrechtlichen Fällen werden wir tätig:

  • Sie fühlen sich bedroht oder beleidigt?
  • Jemand betritt ohne Erlaubnis Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück?
  • Jemand hat Sie körperlich verletzt?
  • Ihr Eigentum wurde von jemanden beschädigt oder zerstört?
  • Ihre Briefe werden unrechtmäßig geöffnet und gelesen? 

Bei bestimmten Delikten, wie z.B.

haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, die Sachlage vom Gericht durch Klage klären zu lassen.

Bei den oben aufgeführten Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.

Was können Sie bei uns erwarten?

Bei uns Schiedspersonen ist ein Schlichtungsversuch:

  • schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit. Sie sparen dadurch Zeit und Nerven.
  • kostengünstig und, da bei uns keine Partei gewinnt oder verliert, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Frieden von Dauer ist.

Sie sitzen bei der Schiedsperson am Tisch und klären in ruhiger Atmosphäre Ihr Problem. Wir sind per Eid zur Verschwiegenheit verpflichtet und absolut unparteiisch tätig.

Jedoch: Wir können schlichten, aber nicht richten. Bei uns wird also kein Urteil gesprochen, sondern ein Vergleich erzielt, mit dem beide Parteien einverstanden sind. Dieser Vergleich ist 30 Jahre gültig hinsichtlich der Verpflichtungen, die darin übernommen werden.

Wie sind wir zu erreichen?

Ganz wichtig dabei ist: Wo wohnt derjenige, gegen den Sie vorgehen wollen? Nur die Schiedsperson aus dessen Wohnbereich ist für Sie zuständig. Für unseren Bezirk können Sie das unter dem Punkt "Ihre Schiedsstelle" nachschlagen.

Außerdem erteilt Ihnen Ihr zuständiges Amtsgericht und die Polizei Auskunft sowie das Rechtsamt Ihrer Gemeinde oder Stadt.

 

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